Estrich

Gemäß der Europäischen Norm (EN) 13318: „Estrichmörtel und Estriche im Bauwesen -Begriffe“ wird ein Estrich „auf der Baustelle direkt auf dem Untergrund, mit oder ohne Verbund, oder auf einer zwischenliegenden Trenn- oder Dämmschicht verlegt wird, um eine oder mehrere der nachstehenden Funktionen zu erfüllen:

  • eine vorgegebene Höhenlage zu erreichen;
  • einen Bodenbelag aufzunehmen;
  • unmittelbar genutzt zu werden.“

Gussasphaltestriche sind Gemische aus Gesteinskörnungen und Bitumen als Bindemittel. Im Vergleich zu anderen Estricharten, bietet ein Estrich aus Gussasphalt folgende Vorteile:

Gussasphaltestriche können in geringerem Dicken hergestellt werden als andere Estriche. Je nach Belastung reichen 25 bis 35 mm. Dies spart Bauhöhe und bietet bei schwimmend verlegten Estrichen mehr Dicke für Dämmschichten.

Im Wohnungs- und Geschäftsbau sind weitere Eigenschaften von Gussasphalt vorteilhaft:

Im Vergleich zu Beton bietet Gussasphalt mit seiner Wärmeleitzahl von 0,7 bis 0,9 W/(mK) (Beton: 2,10) eine bessere Wärmedämmung und eine deutlich bessere Trittschalldämmung; 30 mm Gussasphaltestrich reduzieren den Trittschall um 14 dB.

Gussasphaltestriche eignen sich hervorragend als Unterlage für Bodenbeläge aller Art. Für einen guten Verbund mit den Bodenbelägen werden sie mit feinkörnigem Sand abgerieben. Direkt genutzt z.B. geschliffen, bieten Gussasphaltestriche zudem noch optische Vorteile (siehe BituTerrazzo®)

 

DIN 18560 Estriche im Bauwesen beschreibt in den Teilen 2 bis 4 und 7 Estriche nach ihrer Nutzung.

Teil 2 Estriche und Heizestriche auf Dämmschicht „Schwimmender Estrich“

Auf einer schall- oder wärmedämmenden Schicht wird ein schwimmender Estrich – wie der Name schon sagt – schwimmend verlegt. D.h. er ist vollständig von allen Anschlussteilen wie zum Beispiel Rohrleitungen oder Wänden getrennt und geht keinen Verbund ein.

Wird eine Fußbodenheizung integriert, spricht man von einem Heizestrich

Die Hauptanwendungsbereiche von Gussasphaltestrichen und Heizestrichen sind Altbausanierungen, Wohn- und Geschäftsbauten, Schulen, Krankenhäuser und andere öffentliche Gebäude, Industriebauten

 

Teil 3 Verbundestriche

Gussasphalt kann nicht auf allen Untergründen im Verbund eingebaut werden. Auf Unterlagen aus Asphalt oder speziellen Bitumen-Schweißbahnen (siehe Abdichtung) können auch Gussasphalt-Verbundestriche hergestellt werden. Auf Betonunterlagen ist eine Vorbehandlung, z.B. mit Epoxidharz, erforderlich.

 

Teil 4 Estriche auf Trennschicht

Sind keine Dämmschichten erforderlich, z.B. in Lagerhallen, kann Gussasphalt auf Trennschichten, z.B. Rohglasvlies kostengünstig verlegt werden.

 

Teil 7 Hochbeanspruchbare Estriche „Industrieestriche“

In Werkshallen, in denen Flurförderzeuge fahren und Bauteile aus Holz, Metall oder Papier auf dem Boden abgesetzt oder gekollert werden, müssen besonders verschleißfeste Gussasphaltmassen eingesetzt werden. Nach Art der Bereifung der Flurförderzeuge und den Bearbeitungsgängen unterscheidet die Norm drei Beanspruchungsgruppen.

Zur Vermeidung von Eindrücken sollte die Belastung 0,5 bis 1,0 N/mm² nicht übersteigen, ggf. müssen unter punktförmigen Lasten Platten zur Verteilung angeordnet werden

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Empfehlung

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie in den folgenden Publikationen der bga e.V. 

Gussasphaltheizestriche bieten eine Reihe von Komfortmerkmalen und ersparen im Vergleich zu hydraulisch aushärtenden Heizestrichen viel an Zeit, da sie sofort genutzt werden können

Schwimmend verlegte Gussasphaltestriche gibt es seit ca. 1890. Mit den heute verfügbaren Dämmstoffen lassen sich viele Anforderungen realisieren

Das kostenfreie PDF steht hier zum Download zur Verfügung

Eine Printversion können Sie über die Geschäftsstelle der bga unter info@gussasphalt.de beziehen.